VERANTWORTLICHE LEISTUNGSERBRINGER

verantwortliche Fachkräfte:

 Jasmin Sternike

Kontakt:    Tel.:              0151 40354457

Email:   info@jana-alltagsbegleitung.de 

staatlich examinierte Krankenschwester,

Intensiv Erfahrung,Bobath Kurs, Kinaesthetic Aufbaukurs, ..

 

Nadine Katharina Glock

Kontakt:    Tel.:        0151 40354457

Email:   info@jana-alltagsbegleitung.de 

staatlich examinierte Krankenschwester,

Intensiv Erfahrung, Bobath Kurs, Kinaesthtic Peer Tutor,

staatlich anerkannte Leiter/-in einer Pflege oder Funktionseinheit im Gesundheitswesen

 

 

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin

 

 

LEISTUNGSKONZEPT § 45 SGB XI

Unsere Angebote richten sich an Jugendliche, Erwachsene sowie Senioren in häußlicher Umgebung,

-Pflegegrad 1-5

- mit körperlichen und /oder geistigen Einschränkungen

sowie an pflegende Angehörige.

PFLEGERISCHE BETREUUNGSLEISTUNG/ ALLTAGSBETREUUNG

Wir beaufsichtigen unsere Patienten und leisten Unterstützung, zum Bsp. bei der Grundpflege im Alltag. Wir sind darauf bedacht die erhaltung der Selbstständigkeit zu fördern um eine möglichst lange Zeit im eigenen Zuhause verbringen zu können. Sehr gerne unterstützen wir auch pflegende Angehörige bei allen Maßnahmen unserer Patienten und leiten diese kompetent an.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind nur dann anerkennungsfähig, wenn sie einen konkreten Bezug zum Pflegealltag aufweisen und darauf ausgerichtet sind, dass die pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen können.

(Das übernehmen von Grund-/Behandlungspflegefällt nicht darunter)

Mit einer gesunden Basis möchten wir aktivierend und assistierend die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben fördern und bestmöglichst erhalten.

Wünsche können selbstverständlich individuell besprochen werden.

 

ZIEL

Unser Ziel ist es durch unsere Angebote pflegende Angehörige stundenweise zu entlasten und beratend zur Seite zu stehen. Pflegebedürftige möchten wir unterstützen um eine möglichst lange Zeit in der häuslichen Umgebung den Alltag möglichst selbstständig bewältigen zu können.

Wir sind Fachpersonal mit langer Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen und möchten Pflegebedürftige und deren Angehörige unterstützen um eine  Erhaltung/ Wiederherstellung der Aktivität des täglichen Lebens zu fördern bzw. zu erhalten und/oder wieder zu erlangen.

Gerne stehen wir auch beratend bei Fragen rund um die Pflege zur Seite.

Wir sind unter den oben genannten Kontaktdaten per Telefon und Email für Sie erreichbar.

 

HILFE BEI DER HAUSHALTSFÜHRUNG/ ENTLASTUNG IM ALLTAG

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer täglichen Tätigkeiten im IHREM Haushalt. Konkret können gerne Wünsche individuell geäußert werden.

Unter hauswirtschaftlichen Dienstleistung fallen: z. B. Reinigung der Wohnung, Nahrungsmittelzubereitung,Reinigung der Wäsche u. Einkäufe des täglichen Lebens

 

GRUPPENAKTIVITÄT

Auf Wunsch kann nach Absprache an geplanten Ausflügen (Marktbesuch, Kaffee, o.ä.) und/ oder geplanten Veranstaltungen (gemeinsames Kochen, Spielenachmittag etc.) nach vorheriger Anmeldung teilgenommen werden.

Bei Interesse sprechen sie uns einfach an.

Gerne gehen wir auch hier individuell auf die Anliegen unserer Kunden ein und organisieren nach Absprache Gruppenaktivitäten/Ausflüge nach Wunsch.

Es ist vorgesehen dass eine Fachkraft 4 Personen beaufsichtigt. Bei höherem Bedarf an Hilfe wird zusätzlich eine Hilfskraft und/ oder eine bürgerlich engagierte Person vor Ort sein und unterstützen.

Gruppenaktivitäten und Ausflugsziele werden Barrierefrei sein.

 

KOSTEN

Wir erlauben uns monatlich eine Rechnung, direkt an den Auftraggeber zu stellen, welche nach Erhalt, binnen 5 Werktagen zu begleichen ist.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diese Rechnung im Anschluss mit seiner Pflegekasse abzurechnen.

Es steht jeder pflegebedürftigen Person mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 ein zusätzlicher Entlastungsbetrag (zusätzlich zum Pflegegeld und der Verhinderungspflege) zu.

Wir sind bei allen Krankenversicherungen anerkannt.

 

Wir behalten uns bei Rechnungen, die nicht fristgerecht beglichen wurden vor unsere Leistungen bis zum Kontoausgleich einzustellen.

 

 

QUALITÄTSSICHERUNG

Unsere Dienstleistungen werden ausschließlich von eigenen leistungserbringenden Personen erbracht.

 

Alle Leistungserbringer sind in der Lage sich in der gleichen Sprache zu unterhalten.

 

Vertretung:

Die Krankheits-,Urlaubsvertretung übernehmen die verantwortlichen Fachkräfte gegenseitig oder versuchen Termine mit den Kunden umzulegen.

 

 

Voraussetzung:

Die Mitarbeiter müssen je nach Qualifikation verschiedenen Fort-/ Weiterbildungen nachweisen, welche durch die verantwortliche Fachkraft bei Einstellung, danach einmal jährlich überprüft und sichergestellt wird.

Bei Einstellung muss ein maximal 3 Monate altes Führungszeugnis vorliegen nach § 30 BZRG,bei  der  Betreuung  von  Minderjährigen  ein  erweitertes  Führungszeugnis § 30 a BZRG

Desweiteren dürfen der verantwortlichen Fachkraft keine Ausschlussgründe nach § 9 Abs.1 Satz 2 Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über Wohnform und Teilhabe der leistungserbringenden Personen bekannt sein.

 

Anerkennungsüberprüfung:

Es muss jährlich zum 30.April ein Bericht an die zuständige Behörde (ADD Trier) abgegeben werden, welcher die Tätigkeit des Vorjahres beschreibt und aus dem eindeutig hervor geht dass die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind.

 

 

Teamsitzung:

werden wir in regelmäßigen Intervallen, alle 4 Wochen, mit allen Mitarbeitern durchführen.

Hierbei können Fallbeispiele diskutiert werden, Probleme besprochen und Fragen beantwortet werden.

 

Stundenlohn

Orientiert an den aktuellen Entgeldgrenzen der Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Heranziehung der Vereinbarung nach § 89 SGB XI der Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Rheinland-Pfalz berechnen wir je 60 Minuten einen Pauschalbetrag:

Lassen Sie sich ein individuelles, unverbindliches Angebot machen.

 

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Krankenkasse !

ARBEITSZEITEN/ ARBEITSORT

An Werktagen von 08.00h - 16.00h im Donnersbergkreis.

Termine werden mit der zuständigen Fachkraft verbindlich vereinbart und individuell in unserer Regelarbeitszeit vereinbart.

Dienstleistungen außerhalb der Regelarbeitszeit können,in Ausnahmefällen mit der zuständigen Fachkraft, individuell abgestimmt werden.

 

Wir sind darauf bedacht unsere Arbeit regelmäßig und dauerhaft erbringen zu können. Deshalb ist eine vorherige Terminvereinbarung sowie Einhaltung unerlässlich. Eine dauerhafte Begleitung liegt uns am Herzen und gibt die Basis für wertvolles Vertrauen. Dienstleistungen außerhalb der Regelarbeitszeit können,in Ausnahmefällen,mit der zuständigen Fachkraft individuell, persönlich vor Ort oder telefonisch abgestimmt werden.

Falls doch einmal ein Termin verschoben werden muss, ausfällt oder ein weiterer Termin nötig sein soll sind wir telefonisch erreichbar.

VERTRETUNG BEI URLAUB / IM KRANKHEITSFALL

Urlaub wird in der Regel bis zu acht Wochen im voraus geplant. Urlaubsvertretung übernehmen wir gegenseitig, bzw. sprechen die Tage mit den Auftraggebern frühzeitig ab.um eine bestmögliche Kontinuität zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Ein gegenseitiges Vertreten der Leistungserbringer ist ebenfalls möglich.

 

Im Krankheitsfall wird schnellstmöglich der Auftraggeber informiert.

Falls keine Terminverschiebung möglich ist werden die Leistungen von der anderen verantwortlichen Fachkraft erbracht.

Wir sind bemüht die Leistungen in einem stabilen Rahmen zu erbringen.

 

 

QUALIFIKATION

Verantwortliche Fachkraft:

            -Inhaber (Frau Sternike/ Frau Glock)

            - examinierte Krankenschwester

            - erweiterte Reanimationsschulung

            - Hygienekurs

            - erweitertes Führungszeugnis

(da beide Inhaber/ verantwortlichen Fachkräfte in einer Klinik angestellt sind müssen unsere Hygiene-/ Notfallschulungen jährlich über unseren Arbeitgeber aufgefrischt und neu abgelegt werden)

 

 

 

Fachkraft:

            -Gesundheits-, Alten-, Heilerziehungspfleger,

            - *Erzieher, *Sozialarbeiter, *Heilpädagogen, *Hauswirtschaftlerin

              (*benötigen einen zusätzlichen Nachweis eines Erste Hilfe Kurses)

            -Führungszeugnis

(wenn keine aktuelle Hygieneschulung vorliegt wird diese von den verantwortlichen Fachkräften übernommen. Wenn kein aktueller Erste-Hilfe-Kurs vorliegt muss den verantwortlichen Fachkräften über eine öffentliche Organisation (DRK) zeitnah ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme vorgelegt werden.

 

Hilfskraft:

            - Einweisung in die Hygienerichtlinien durch die verantwortliche Fachkraft

            - Erste Hilfe Kurs (max.24.Monate alt)

            - Führungszeugnis (bei Arbeitsantritt max. 3 Monate alt)

            - Basisqualifikation, mind. 30 Std Schulung (auch inhouse)

            Inhouse Schulung:

Die verantwortliche Fachkraft wird vor Arbeitsbeginn mit der Hilfskraft eine Schulung von mindestens 20 Stunden durchführen.

Inhalt: Basiswissen über Krankheitsbilder, Umgang mit                     Pflegebedürftigen, Wahnehmung des sozialen Umfeldes, Notfallwissen,           Selbstmanagement, Konfliktlösung, hauswirtschaftliche Kentnisse,     Methoden der Betreuung und Beschäftigung, Krankenbeobachtung           Verhalten in NOTFALL

Ausserdem wird die verantwortliche Fachkraft zusammen mit der Hilfskraft die zu betreuenden vor Ort besuchen um individuell die Bedürfnisse zu besprechen, Anleitung und Unterstützung zu erhalten und offene Fragen zu klären.

Unsere Fach- und Hilfskräfte bekommen bei jedem Kunden eine individuelle Anleitung über die zu erbringenden Leistungen. von der verantwortlichen Pflegekraft. Die Leistungen werden kontinuierlich dokumentiert und von der verantwortlichen Pflegekraft überprüft.(siehe: §6 Abs.3 LVO)

 

Die Hilfskraft kann sich jederzeit telefonisch Unterstützung bei der verantwortlichen Fachkraft einholen.

Die verantwortliche Pflegekraft wird vierteljährig, nach vorheriger Terminabsprache mit dem Leistungserbringer, einen Hausbesuch terminieren um Veränderungen zu erkennen und die Betreuungsangebote individuell anzupassen.

Ausserplanmäßige Hausbesuche oder Leistungsanpassungen sind selbstverständlich jederzeit möglich.

 

bürgerschaftlich engagierte Personen:

            - ausreichender Versicherungsschutz

( Haftpflicht & Unfallversicherung muss bei Arbeitsbeginn vorgelegt werden)

 

 

DATENSCHUTZ

Kundendaten:

Die erhobenen Kundendaten werden nicht an dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich zur Anamneseerhebung um eine bestmögliche Betreuung sicherstellen zu können. Nach beendigung des Vesorgungsvertrages werden wir Ihre Daten löschen

 

  • 9 Schweigepflicht:

Die Leistungserbringer und Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.

 

 

JANA stellt der ADD Trier nach § 7 Abs. 4 SGB XI alle Angaben zur Übermittlung an Pflegekassen bereit. Änderungen werden unmittelbar an die ADD Trier mitgeteilt. Mit der Veröffentlichung unserer Daten im Internet sind wir einverstanden.

FORT/WEITERBILDUNG

Die Fachkräfte verfügen über eine 3 jährige Ausbildung sowie Reanimationsschulung und Hygienekurs.

Hilfskräfte verfügen über einen Erste Hilfe Kurs der alle 24 Monate wiederholt werden muss. In die aktuellen Hygienevorgaben werden sie von den Fachkräften jährlich, sowie bei Änderungen zeitnah eingewiesen.

Der Erste-Hilfe-Kurs der Hilfskräfte wird über externe Schulungen absolviert sofern bei Arbeitsbeginn kein aktueller Nachweis vorgelegt werden kann.

 

BESCHWERDEMANAGEMENT

Um die Qualität unserer Dienstleistung stetig verbessern zu können erfragen wir mittels Fragebogen einmal jährlich die Kundenzufriedenheit ab.

Kritik kann auf diesem Weg, wenn erwünscht selbstverständlich anonym abgegeben werden.

Sie können allerdings zu jeder Zeit Wünsche, Anregungen sowie Verbesserungsvorschläge direkt mit uns besprechen.

Wir sind für Rückmeldungen sehr dankbar und nehmen konstruktive Kritik gerne an.

Dafür haben wir  jederzeit ein offenes Ohr.

 

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Vor Arbeitsantritt muss JANA ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung vorgelegt werden.

Ist beides nicht vorzuweisen muss dies vor dem ersten Dienstantritt abgeschlossen werden